Nutzungsbedingungen

Pragmatics Suite · Stand: 16. Oktober 2026

Durch die Installation, Aktivierung oder Nutzung eines oder mehrerer Module der Pragmatics Suite der compl3te GmbH („Lizenzgeber“) erklärt sich der Nutzer bzw. das nutzende Unternehmen („Lizenznehmer“) mit diesen Nutzungsbedingungen einverstanden.

Diese Nutzungsbedingungen regeln die zeitlich befristete Bereitstellung und Nutzung der prototypischen Softwarelösung Pragmatics Suite zu Test- und Evaluierungszwecken.

1. Bereitstellung der Software

Die compl3te GmbH stellt dem Lizenznehmer die prototypische Software Pragmatics Suite in der zum Zeitpunkt der Bereitstellung verfügbaren Version zur Verfügung.

Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Erprobung und Bewertung der Softwarelösung sowie zur Abbildung und Unterstützung interner Geschäftsprozesse des Lizenznehmers.

Die Software wird innerhalb der Microsoft-365- und Microsoft-Azure-Umgebung des Lizenznehmers betrieben. Die Installation erfolgt in der Infrastruktur des Lizenznehmers. Die fachlichen Daten des Lizenznehmers werden ausschließlich innerhalb dieser Umgebung verarbeitet. Eine Verarbeitung durch die compl3te GmbH erfolgt nur im Rahmen von Support- und Wartungsleistungen (hierfür wird, soweit erforderlich, ein Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen) sowie in Form der Produkt-Telemetrie nach Ziffer 8.

Der Quellcode der Software wird nicht überlassen.

2. Nutzungsrecht und Nutzungsumfang

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer für die Dauer dieser Vereinbarung ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software ein.

Die Nutzung ist ausschließlich durch berechtigte Mitarbeiter des Lizenznehmers zulässig.

Die Nutzung ist ausschließlich für folgende Zwecke gestattet:

  • Test und Evaluierung der Pragmatics Suite
  • Abbildung interner Geschäftsprozesse
  • Bewertung der Eignung der Software für den vorgesehenen Einsatzbereich

Der Lizenznehmer darf die Software nicht:

  • vervielfältigen,
  • verändern oder bearbeiten,
  • dekompilieren, zurückentwickeln oder versuchen, den Quellcode abzuleiten,
  • Dritten zugänglich machen, sofern diese nicht ausdrücklich zur Nutzung berechtigt sind.

3. Laufzeit und Beendigung

Die Nutzung erfolgt für die vereinbarte Vertragslaufzeit.

Der Vertrag beginnt mit dem zwischen den Parteien vereinbarten Startdatum und läuft zunächst für 24 Monate. Er verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

4. Kosten und Vergütung

Die Nutzung der Software erfolgt bis zum vereinbarten Datum kostenfrei. Nach Ablauf dieser kostenfreien Nutzungsphase gelten die jeweils vereinbarten Preise gemäß dem aktuellen Preisblatt der Pragmatics Suite. Die Abrechnung erfolgt monatlich.

Bei Zahlungsverzug ist der Lizenzgeber berechtigt, die Nutzung der Software vorübergehend zu sperren. Ein lesender Zugriff sowie der Export vorhandener Daten bleiben hiervon unberührt.

5. Datenschutz

Die Parteien beachten die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

Sofern erforderlich, wird zwischen den Parteien ein separater Vertrag zur Auftragsverarbeitung abgeschlossen.

Für die Produkt-Telemetrie gelten ergänzend die „Datenschutzhinweise zur Pragmatics Suite“. Der Lizenznehmer stellt diese den nutzungsberechtigten Personen zur Verfügung.

6. Eigenschaften der Testversion und Gewährleistung

Die Pragmatics Suite wird als prototypische Softwareversion im Testbetrieb bereitgestellt und befindet sich noch in einem abzuschließenden Testzustand. Es ist davon auszugehen, dass noch nicht alle Produkteigenschaften vollständig funktionsfähig sind. Der Einsatz dieser Beta-Version der App erfolgt deshalb im ausschließlichen Risiko des Lizenznehmers.

Die Bereitstellung erfolgt „wie gesehen“ (as is).

Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewährleistung hinsichtlich:

  • Fehlerfreiheit der Software,
  • dauerhafter Verfügbarkeit,
  • bestimmter Funktionen oder Funktionalitäten,
  • Eignung für einen bestimmten Zweck.

Eine Verantwortung für die technische Infrastruktur, insbesondere die Microsoft-365- oder Microsoft-Azure-Umgebung des Lizenznehmers, wird nicht übernommen.

7. Haftung

Der Lizenzgeber haftet ausschließlich bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Lizenzgeber nicht für:

  • Datenverlust,
  • entgangenen Gewinn,
  • Betriebsunterbrechungen,
  • sonstige Folgeschäden.

Der Lizenznehmer ist verpflichtet, geeignete regelmäßige Datensicherungen seiner eigenen Systeme und Datenbestände sicherzustellen.

8. Testbetrieb und Feedback

Der Lizenznehmer unterstützt die Weiterentwicklung der Pragmatics Suite durch regelmäßiges Feedback aus dem Testbetrieb. Der Lizenznehmer erklärt sich bereit, mindestens einmal pro Quartal Rückmeldungen zu Nutzungserfahrungen, Fehlern und Verbesserungsvorschlägen bereitzustellen.

Der Lizenzgeber ist berechtigt, Erkenntnisse aus dem Testbetrieb zur Weiterentwicklung und Verbesserung der Software zu verwenden.

Zur Analyse der Nutzung und zur Verbesserung der Software können Produkt-Analytics eingesetzt werden. Dabei können Nutzungsdaten erhoben, gespeichert und ausgewertet werden. Diese Funktionen sind standardmäßig aktiviert. Fachliche Inhalte (etwa Projekt-, Kunden- oder Dokumentinhalte) werden dabei nicht erfasst. Auf Wunsch des Lizenznehmers kann die Erfassung für einzelne oder alle nutzungsberechtigten Personen deaktiviert werden; Einzelheiten ergeben sich aus den „Datenschutzhinweisen zur Pragmatics Suite“.

9. Technische Voraussetzungen

Für die Nutzung der Pragmatics Suite muss der Lizenznehmer folgende Voraussetzungen bereitstellen:

  • eine Microsoft Azure Subscription,
  • geeignete Microsoft-365-Lizenzen für die vorgesehenen Nutzer (mindestens Microsoft 365 Business Basic).

Werden diese Voraussetzungen aufgrund fehlender Mitwirkung des Lizenznehmers nicht erfüllt, kann die Software gegebenenfalls nicht genutzt werden.

10. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Leipzig.

Änderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform.